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Nach dem erfolgreichen Volksbegehren für Artenvielfalt trat im August letzten Jahres das geänderte Bayerische Naturschutzgesetz in Kraft. Seither haben Kommunen, Landwirte und VerbraucherInnen etwas zum Schutz der Insekten und der Artenvielfalt beigetragen.
Leider kommt die Umsetzung des Gesetzes nicht wirklich voran. Einige Verpflichtungen des Staates werden mehr oder weniger blockiert. Weder wird der Flächenverbrauch reduziert noch die für die Biodiversität schädlichen Subventionen und Agrarzahlungen.
Der Bund Naturschutz hat das Thema nach einem Jahr der Umsetzung nun mal genauer unter die Lupe genommen und zeigt den aktuellen Stand auf.
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