Die Gemeinde soll eine Beschaffungsrichtlinie erarbeiten bzw. von anderen Gemeinden übernehmen und vom Markgemeinderat verabschieden lassen (z.B. für Büromaterial, IT, Nahrungsmittel, etc.). Der Landkreis Oberallgäu könnte hier gegebenenfalls unterstützen.
Es ist zu prüfen, ob das für Kommunen bundesweit verfügbare Beschaffungsportal eingesetzt werden kann: Wird ein Produkt benötigt, so werden die Kriterien für die Beschaffung definiert (Qualität, Herstellung etc.) und eine Suchanfrage gestartet. Das Portal liefert dann eine Liste von Herstellern, die das Produkt mit den geforderten Eigenschaften anbieten.
Die Gemeindewerke setzen eine nachhaltige Beschaffung bereits im Alltagsbetrieb um. Ein Beschluss hat den Vorteil, dass dieser auch in der Öffentlichkeitsarbeit bekannt gemacht und als Vorbild für private Akteure dienen kann.
Quelle: Masterplan HF5-M1