Förderung des Fußgänger- und Fahrradverkehrs

Die schon existierenden Maßnahmen wie Fußgängerzonen sowie verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche fördern den Fußgänger- und Fahrradverkehr in Oberstdorf schon heute. Weitere Maßnahmen zur Steigerung des Anteils dieser Verkehrsarten sind zu ergreifen.

Beispiele sind

  • Das heutige Verkehrsnetz in Oberstdorf wird wegen Verbesserung der Fahrradinfrastruktur überprüft. Wesentliche Kriterien sind breite und sichere Radwege, Durchgängigkeit und zeitgemäße Radparkplätze.
  • An geeigneten Stellen werden Fahrradstraßen eingerichtet. In diesen Straßen gilt 30 km/h. Anderer Verkehr muss ausdrücklich über Zusatzschilder zugelassen sein (z.B. Anwohnerautoverkehr).
  • In Oberstdorf werden weitere Bereiche für den Autoverkehr gesperrt. Dies könnte die Ausweitung der Fußgängerzone auf die Oststraße und die Nebelhornstraße bis zur Nebelhornbahn umfassen. Alternativ könnten hier die verkehrsberuhigten Geschäftsbereiche ausgeweitet werden.